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Geschäftsbedingungen

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Geschäftsbedingungen, HTML-Version:

Allgemeine Geschäftsbedingungen
nemox.net

1 Grundlagen

1.1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die die nemox.net Informationstechnologie OG (im Folgenden "nemox.net" genannt) gegenüber dem Kunden erbringt. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des vom nemox.net angenommenen Auftrages und dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allenfalls bestehenden sonstigen Geschäftsbedingungen des nemox.net. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich das nemox.net diesen ausdrücklich und (außer gegenüber Konsumenten) schriftlich unterworfen hat. Die Geschäftsbedingungen des nemox.net gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss nicht nochmals darauf Bezug genommen werden sollte.

1.2 Zustandekommen des Vertrages und Beginn des Fristenlaufes

Ein Vertragsverhältnis zwischen dem nemox.net und dem Kunden kommt zu Stande, wenn das nemox.net nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine (gegenüber Unternehmern schriftliche) Auftragsbestätigung abgegeben hat, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (zB Eröffnung des Internetzuganges oder Bekanntgabe von Benutzerinformationen oder Einrichtung eines Produktes oder Vornahme nötiger Bestellungen bei Dritten usw.) begonnen hat.

1.3 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die aktuelle Fassung ist auf der Internetpräsentation des nemox.net abrufbar bzw. wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom nemox.net vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Sofern die Änderung Kunden nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Kundmachung der Änderungen mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall wird das nemox.net Kunden mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung ihren wesentlichen Inhalt zusammengefasst und in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitteilen. Das nemox.net wird Kunden bei dieser Mitteilung gleichzeitig darauf hinweisen, dass sie berechtigt sind, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos zu kündigen. Das nemox.net behält sich das Recht vor, im Fall der Kündigung des Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung zu erklären, am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. In diesem Fall ist die Kündigung des Kunden gegenstandslos. Das nemox.net wird den Kunden auch auf diese Möglichkeit des nemox.net zur Weiterführung des Vertragsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen und die Wirkung, dass die Kündigung des Kunden in diesem Fall gegenstandslos wird, hinweisen.

1.4 Übertragung von Rechten und Pflichten

Ohne die vorherige und schriftliche Zustimmung, sind die Kunden des nemox.net nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Das nemox.net ist ermächtigt, seine Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und wird den Kunden hiervon verständigen. Dies gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Das Recht zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt. Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen und (außer gegenüber Verbrauchern) schriftlichen Zustimmung des nemox.net. Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, sind Wiederverkäufer jedenfalls zur Überbindung dieser Geschäftsbedingungen an ihre Vertragspartner verpflichtet und stellen das nemox.net diesbezüglich schad- und klaglos.

1.5 Keine Vollmacht der Mitarbeiter des nemox.net

Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter sowie technische Betreuer des nemox.net haben keine Vollmacht, für das nemox.net Erklärungen abzugeben, Zusagen zu treffen oder Zahlungen entgegen zu nehmen.


2 Leistungen aus diesem Vertrag

2.1 Leistungen des nemox.net

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den (allfälligen) sich darauf beziehenden (bei Unternehmern schriftlichen) Vereinbarungen der Vertragsparteien. Bei Internetdienstleistungen ist insbesondere zu beachten, dass der Zugang, sofern nicht ausdrücklich und (außer bei Konsumenten) schriftlich anderes vereinbart wurde, nur eine Einzelplatznutzung durch den Kunden gestattet.

2.2 Frist bei der Bereitstellung der Leistungen

Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt, sofern im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung nicht anderes vereinbart wurde, innerhalb von vier Wochen nach Vertragsannahme durch das nemox.net, bzw. vier Wochen nach dem Zeitpunkt, an dem der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen geschaffen hat (kurz: "Bereitstellungstermin").

2.3 Störungsbehebung

Störungen der Telekommunikationsdienstleistungen, welche vom nemox.net zu verantworten sind, werden spätestens innerhalb von zwei Wochen behoben. Der Kunde hat dem nemox.net bei der Lokalisierung des Störungs- und Fehlerortes im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und dem nemox.net oder von ihm beauftragten Dritten jederzeit zur Ermöglichung der Störungsbehebung den nötigen Zutritt zu gewähren. Wird das nemox.net bzw. der von ihm beauftragte Dritte zu einer Störungsbehebung gerufen und wird festgestellt, dass keine Störung bei der Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienste vorliegt bzw. die Störung vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde dem nemox.net jeden ihm dadurch entstandenen Aufwand zu ersetzen.

2.4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt, falls erforderlich, auf seine Kosten sämtliche für die reibungslose Installation notwendige Hard- und Software in seiner Teilnehmerendeinrichtung sowie sonstige, nötige Geräte zur Verfügung, sofern diese nicht aufgrund besonderer Vereinbarung vom nemox.net beizustellen sind. Der Kunde stellt ferner alle weiteren notwendigen technischen Voraussetzungen (zB Stromversorgung, geeignete Räume usw.) auf seine Kosten zur Verfügung und wird allenfalls erforderliche Zustimmungen Dritter einholen und alle erforderlichen Aufklärungen leisten (einschließlich Verlauf von Elektro- und Wasserleitungen), um eine reibungslose Installation zu ermöglichen. Das nemox.net übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der kundenseitig installierten Telekommunikationseinrichtungen, wie insbesondere Nebenstellenanlagen, Fax- oder Telefonapparate sowie Computer und Modems, Funkeinrichtungen usw.

2.5 Dienstequalität

Das nemox.net trägt dafür Sorge, dass die vereinbarte Dienstequalität gewährleistet wird. Die Entschädigung bzw. Erstattung bei Nichteinhaltung der Dienstequalität richtet sich nach den Haftungsbestimmungen.

2.6 Überlassung oder Verkauf von Waren oder Geräten durch das nemox.net

Dem Kunden verkaufte Waren oder Geräte stehen bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt. Sofern dem Kunden vom nemox.net Geräte zur Nutzung überlassen werden, verbleiben diese im Eigentum des nemox.net, selbst dann, wenn sie installiert worden sind, und sind bei Vertragsbeendigung auf Kosten des Kunden umgehend an das nemox.net zu retournieren, andernfalls wird der volle Kaufpreis in Rechnung gestellt, sofern dies nicht anderes vereinbart wurde. Der Kunde und die seinem Verantwortungsbereich unterliegenden Personen, haben diese Endgeräte und das Zubehör unter größtmöglicher Schonung zu verwenden, bei einer Beschädigung wird der Kunde nicht von seiner Entgeltverpflichtung befreit. Service und Wartung von gemieteten Endgeräten sowie Zubehör werden während der gesamten Vertragsdauer ausschließlich vom nemox.net oder von dessen Beauftragten vorgenommen.


3 Entgelte und Entgeltänderungen

3.1 Gültige Entgelte

Die Entgelte für die Benutzung der Internetdienste richten sich nach den jeweils gültigen Preisen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Verbrauchern gegenüber gilt das Schriftformgebot nicht. Preise für Installation, Wartung, Übermittlung von Gebührenimpulsen, Sonderdienste und optionale Gesprächsauswertungen sind den jeweils gültigen Preislisten zu entnehmen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die festgesetzten Entgelte für Internetzugang nur den Internetzugang selbst (Konnektivität) umfassen, nicht aber zB Übertragungsgebühren (zB Telefonkosten) oder Gebühren, die von Dritten für die Nutzung von Diensten im Internet verlangt werden, sofern nicht anderes (für Unternehmer schriftlich) vereinbart oder in der Preisliste angegeben ist. Bei Lieferungen durch das nemox.net gelten die vereinbarten Preise ab dem Lager des nemox.net. Allfällige Verpackungs- und Versendungskosten sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen. Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben. In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten "Point of Presence", die am Standort des Kunden anfallenden Kosten sowie die Kosten von Ausrüstungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch den Kunden am "Point of Presence" vom nemox.net beigestellt werden. Jedenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluss am "Point of Presence" erreicht werden.

3.2 Entgeltbestandteile

Es wird zwischen fixen (zB Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr für den Fernsprechanschluss bzw. Mietleitung, Entgelte für die Nutzung einer Standleitung, für die Domänenegistrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör), variablen (abhängig vom Datentransfervolumen oder der Verbindungsdauer) und einmaligen Entgelten (zB Herstellung des Anschlusses, Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domänenregistrierung) unterschieden. Das Verhältnis zwischen diesen Entgelten ist je nach Produkt verschieden, wobei die jeweiligen Entgeltbestimmungen maßgeblich sind.

3.3 Änderung der Entgelte

Das nemox.net behält sich bei Änderungen der für seine Kalkulation relevanten Kosten (zB Personalkosten, Zusammenschaltungsgebühren, Energiekosten, Telekommunikationsleitungskosten) eine Änderung (Anhebung oder Senkung) des Entgeltes vor. Bei Verbrauchern darf ein erhöhtes Entgelt nur verlangt werden, soweit der Eintritt der für die Entgeltänderungen maßgeblichen Umstände nicht vom Willen des nemox.net abhängig ist, und darf bei Verbrauchern weiters nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Dies gilt auch bei Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen. Das bei der Änderung von Preisen gemäß § 25, Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes 2003 bestehende Kündigungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten Index angepasst werden. Wurden mit dem Kunden Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern dies nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

3.4 Nachverrechnung bei "Fair-Use"-Überschreitung

Der Kunde akzeptiert bei "Fair-Use"-Produkten des nemox.net das in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebene "Fair-Use"-Limit. Dieses beträgt, sofern die Leistungsbeschreibung keine abweichende Regelung enthält, 5 Gigabyte Datentransfer pro Monat. Bei einer Überschreitung des Limits von mehr als 20 % in einem Monat, behält sich das nemox.net eine Nachverrechnung vor.


4 Zahlungen

4.1 Zahlungsart

Die Zahlung erfolgt mit Kreditkarte oder im Bankeinzugsverfahren nach Rechnungslegung. Sofern das nemox.net der Zahlung mit Zahlschein zustimmt, kann die Zustimmung zu dieser Zahlungsart jederzeit vom nemox.net widerrufen werden. Der Kunde hat in diesem Fall unverzüglich die Umstellung auf Kreditkartenzahlung oder Bankeinzug vorzunehmen und dies dem nemox.net nachzuweisen.

4.2 Zahlung mit Kreditkarte

Bei Bezahlung mittels Kreditkarte hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkarte nicht gesperrt oder abgelaufen ist, widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung zu seinen Lasten gehen, er damit verbundene Spesen zu tragen hat und Verzugszinsen auch in diesem Fall verrechnet werden können. Der Kunde hat seine Kreditkarte rechtzeitig vor Ablauf zu verlängern. All dies gilt sinngemäß auch bei Zahlung im Einzugsermächtigungsverfahren, insbesondere hat der Kunde auch die im Fall einer Rückbuchung anfallenden Spesen zu ersetzen.

4.3 Fälligkeit

Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw. Bestellung. Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw. Lieferung, verbrauchsunabhängige Kosten monatlich im Vorhinein, verbrauchsabhängige Kosten monatlich im Nachhinein verrechnet werden. Bei Kauf wird der vereinbarte Preis nach erfolgter Installation bzw. nach Versand der Geräte in Rechnung gestellt und ist nach Erhalt der Lieferung und der Rechnung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.4 Zahlungsverzug und Verzugszinsen

Das nemox.net ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p. a. zu verrechnen.

4.5 Einwendungen gegen die Rechnung

Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. Das nemox.net wird Verbraucher auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen. Sollten sich nach einer Prüfung durch das nemox.net die Einwendung des Kunden aus Sicht des nemox.net als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat ab Zugang der Stellungnahme des nemox.net bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH.) einzuleiten und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten. Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme des nemox.net, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. Das nemox.net wird Verbraucher auf alle in diesem Absatz genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.

4.6 Streitbeilegung

Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Kunden Streit- oder Beschwerdefälle (betreffend die Qualität des Dienstes, Zahlungsstreitigkeiten, die nicht befriedigend gelöst worden sind, oder eine behauptete Verletzung des Telekommunikationsgesetzes 2003) der Regulierungsbehörde vorlegen. Das nemox.net ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie erforderliche Unterlagen vorzulegen. Die Regulierungsbehörde hat eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Parteien ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen.

4.7 Fälligkeit des Rechnungsbetrages bei Einwendungen

Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages. Wird jedoch die zuständige Regulierungsbehörde zur Streitschlichtung gerufen, wird dadurch die Fälligkeit der strittigen Entgelte bis zur Streitbeilegung hinausgeschoben. Ein Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei unbestrittenen Rechnungsbeträge entspricht, ist aber auch in diesem Fall sofort fällig.

4.8 Entgeltpauschalierung bei Entgeltstreitigkeiten

Falls ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, hat der Kunde ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge bzw., falls die Geschäftsbeziehung noch nicht drei Monate gedauert hat, dem letzten Rechnungsbetrag entspricht.

4.9 Gegenverrechnung

Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem nemox.net und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom nemox.net nicht anerkannter Forderungen des Kunden, sind ausgeschlossen. In Abänderung dieses Punktes gilt für Verbrauchergeschäfte: Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem nemox.net ist nur möglich, sofern entweder das nemox.net zahlungsunfähig ist, oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt, oder vom nemox.net anerkannt worden ist.

4.10 Ausschluss des Zurückbehaltungsrechtes für Kunden

Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 des Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuches zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

4.11 Entgeltnachweis

Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) enthält unter Anderen folgende Angaben: Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer, Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelte für wiederkehrende Leistungen, für variable Leistungen, für einmalig fixe Leistungen, Gesamtpreis exkl. Umsatzsteuer, Umsatzsteuer, Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer, sowie allenfalls gewährte Rabatte. Bei Einzelentgeltnachweisen, sind die Angaben entsprechend den Bestimmungen der Einzelentgeltverordnung enthalten. Der Kunde hat, über einen allfälligen Einzelentgeltnachweis hinaus, nur dann Anspruch auf Auflistung seiner Zugangsdaten, "Logfiles" usw. (sofern technisch möglich und rechtlich zulässig), wenn eine gesonderte (und bei Unternehmern schriftliche) Vereinbarung über die Speicherung und Zurverfügungstellung derartiger Daten getroffen wurde.


5 Gewährleistung

5.1 Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, in allen anderen Fällen 6 Monate. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin dem nemox.net einen Mangel angezeigt hat.

5.2 Behebung von Mängeln

Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen des nemox.net entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderungen werden ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 2 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Dieser Absatz 5.2 gilt nicht gegenüber Konsumenten. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b des Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuches ist ausgeschlossen.

5.3 Gewährleistungsausschluss

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht vom nemox.net bewirkter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Kunden oder Dritte, weil das nemox.net trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die vom nemox.net angegebene Leistung und unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen. Dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden bestelltes Material zurückzuführen sind. Das nemox.net haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, außer ein Mangel war bereits bei Übergabe vorhanden.

5.4 Mängelrüge

Außer bei Verbrauchern, ist die Voraussetzung jeglicher Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlichen detaillierte und konkretisierte Mängelrüge nach Erkennbarkeit des Mangels.


6 Haftung, Haftungsausschluss, Beschränkungen und Verpflichtungen des Kunden

6.1 Haftungsausschluss

Die Haftung des nemox.net für leichte Fahrlässigkeit (außer bei Personenschäden) sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird generell ausgeschlossen. Abweichend davon gilt für Verbraucher: Die Haftung des nemox.net für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, wird ausgeschlossen. Außer bei Verbrauchern ist die Voraussetzung jeglicher Ansprüche gegen das nemox.net die unverzügliche und schriftliche, detaillierte und konkretisierte Anzeige des Schadens nach Erkennbarkeit des Schadenseintrittes.

6.2 Haftungsausschluss des nemox.net hinsichtlich der Verfügbarkeit der Dienste

Das nemox.net betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Insbesondere kann aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden, dass E-Mails auch ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden. Insbesondere auf Grund von (vom nemox.net oder vom Kunden eingericheten) Filtern, Virenscannern usw. kann die Zustellung von E-Mails verhindert werden. Das nemox.net übernimmt hierfür, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinerlei Haftung. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bleiben hierdurch unberührt. Das nemox.net behält sich vorübergehende Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, insbesondere weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen des nemox.net unabhängig sind. Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten, kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der Internetdienstleistungen kommen. Das nemox.net haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen, bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt. Das nemox.net übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung für Inhalte, die über das Internet transportiert werden, werden sollen oder zugänglich sind. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen. Bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Datenverlust vom nemox.net nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Festgehalten wird, dass dieser Absatz 6.2 allfällige Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern unberührt lässt.

6.3 Haftungsausschluss des nemox.net hinsichtlich übertragener Daten

Weiters haftet das nemox.net nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für von ihm erhaltene E-Mails (und zwar auch nicht für enthaltene Viren) sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesen über einen Link von der Homepage des nemox.net oder über eine Information durch das nemox.net erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internet mit Unsicherheiten verbunden ist (zB Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern usw.). Das nemox.net übernimmt hierfür keine Haftung, bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn das nemox.net nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

6.4 Haftungsausschluss bei Pflichtverstößen des Kunden

Das nemox.net haftet nicht für Schäden, die der Kunde auf Grund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat. Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen. Der Kunde haftet für alle Entgeltforderungen aus Kommunikationsdienstleistungen sowie sonstige Ansprüchen, die aus der Nutzung seines Anschlusses bzw. seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung nicht vom nemox.net zu vertreten ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche und allfällig sonstige Ansprüche des nemox.net bleiben dabei unberührt. Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, bzw. für das nemox.net oder andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere "Spamming" (aggressives, direktes Aussenden via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internetteilnehmer. Der Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Entstehen für das nemox.net oder für Dritte Schwierigkeiten auf Grund unsicherer technischer Einrichtungen des Kunden (zB "offener Mailserver"), ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet. Weiters ist das nemox.net zur sofortigen Sperre des Kunden bzw. zum Ergreifen sonstiger geeigneter Maßnahmen berechtigt (zB Sperre einzelner Verbindungsmöglichkeiten). Das nemox.net wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. Das nemox.net wird den Kunden über die getroffene Maßnahme und deren Grund unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber dem nemox.net die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, das nemox.net vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letzteres wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird. Wird das nemox.net in Anspruch genommen, so steht ihm allein die Entscheidung zu, wie es reagiert (Streiteinlassung, Vergleich usw.). Der Kunde kann in diesem Fall, außer im Fall groben Verschuldens des nemox.net, nicht den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben. Der Kunde ist verpflichtet, das nemox.net von jeglicher Störung oder Unterbrechung von Telekommunikationsdiensten unverzüglich zu informieren, um dem nemox.net die Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt das nemox.net für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (zB Kosten einer vom Kunden unnötigerweise beauftragten Fremdfirma), keine Haftung.

6.5 Besondere Bestimmungen für "Firewalls"

Bei "Firewalls", die vom nemox.net aufgestellt, betrieben und/oder überprüft wurden, geht das nemox.net prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. Das nemox.net weist allerdings darauf hin, dass absolute Sicherheit durch "Firewall"-Systeme nicht gewährleistet werden kann. Es wird daher die Haftung des nemox.net aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für allfällige Nachteile ausgeschlossen, die dadurch entstehen, dass installierte "Firewall"-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden. Das nemox.net weist darauf hin, dass eine Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis des nemox.net. Die Haftung des nemox.net für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunden installierte, betriebene oder überprüfte "Firewall"-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt wird, ist ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften gilt: Die Haftung des nemox.net für Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

6.6 Haftungsausschluss des nemox.net bei Verletzungen des Kunden durch Dritte

Stehen dem Kunden schadenersatzrechtliche Ansprüche zu, weil er durch vom nemox.net für andere Kunden des nemox.net gespeicherte Informationen in seinen Rechten verletzt wurde, haftet das nemox.net (unbeschadet aller sonstigen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse) jedenfalls dann nicht, wenn es keine tatsächliche Kenntnis von der Rechtsverletzung hat oder der Hinweis auf die Rechtsverletzung nicht im Sinne des "ISPA Code of Conduct" (Allgemeine Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers) qualifiziert ist.


7 Vertragsdauer und Kündigung

7.1 Vertragsdauer und Kündigungsfrist

Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen. Im letzteren Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern es nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt wird. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich kündbar. Verbrauchern steht bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über ein Jahr abgeschlossen worden sind, jedenfalls ein gesetzliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres zu.

7.2 Diensteunterbrechung und Vertragsauflösung bei Zahlungsverzug

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch das nemox.net. Das nemox.net ist daher entsprechend den Bestimmungen des § 70 des Telekommunikationsgesetzes 2003 bei Zahlungsverzug, nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege, unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Dienstunterbrechung oder Vertragsauflösung nach seinem Ermessen zur Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung, berechtigt.

7.3 Sonstige Gründe für Vertragsauflösung und Diensteunterbrechung

Als wichtiger Grund für die Vertragsauflösung gilt neben dem Zahlungsverzug die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Kunden oder die Abweisung eines solchen mangels kostendeckenden Vermögens, die Beantragung eines außergerichtlichen Ausgleichsversuches, die Anhängigkeit von zumindest zwei Exekutionsverfahren von Gläubigern des Kunden, die Einleitung eines Liquidationsverfahrens, der Verdacht des Missbrauches des Kommunikationsdienstes, der Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Auflagen oder vertragliche Bestimmungen. Weiters auch, wenn der Kunde Einzelplatzzugänge mehrfach nutzt oder nutzen lässt, wenn er einen überproportionalen Datentransfer verursacht, wenn er gegen die "Netiquette" und die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt, bei "Spamming" oder bei Nutzung unsicherer technischer Einrichtungen. Das nemox.net kann nach eigenem Ermessen nicht nur mit Vertragsauflösung, sondern auch mit Diensteunterbrechung vorgehen. Das nemox.net ist weiters bei Verdacht von Verstößen nicht nur zur gänzlichen, sondern auch zur bloß teilweisen Sperre berechtigt. Insbesondere kann das nemox.net bei Rechtsverletzungen die auf Internetpräsentationen gespeicherten Information entfernen oder den Zugang zu ihnen sperren. Das nemox.net wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. Das nemox.net wird den Kunden über die getroffenen Maßnahmen und über deren Grund unverzüglich informieren. Das Recht auf außerordentliche Vertragsauflösung durch das nemox.net aus wichtigem Grund bleibt jedenfalls unberührt.

7.4 Entgeltanspruch und Schadenersatz bei vorzeitiger Auflösung bzw. Sperre

Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw. Dienstabschaltung, die aus einem Grund, welcher der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch des nemox.net auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt. Eine vom Kunden zu vertretende Sperre der Leistungserbringung wird mit 50,00 EUR vergebührt. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des nemox.net bleiben vorbehalten. Überhaupt kann stets, wenn die fristgerechte Zahlung von Entgeltforderungen des nemox.net gefährdet erscheint, die weitere Leistungserbringung von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn gegen den Kunden bereits wegen Zahlungsverzug mit Sperre des Anschlusses vorgegangen werden musste, sowie in allen Fällen, die das nemox.net zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigen würde.

7.5 Vertragsbeendigung und Inhaltsdaten

Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, das nemox.net zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Es ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche dem nemox.net gegenüber ableiten.


8 Datenschutz

8.1 Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht

Das nemox.net und seine Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem. § 93 des Telekommunikationsgesetzes 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der Benutzer werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche. Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz des nemox.net ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. "Routing"- und Domäneninformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.

8.2 Information gem. § 96, Abs. 3 des Tkg. 2003 betreffend der verarbeiteten Daten

Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes 2003 verpflichten sich die Vertragspartner, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Solche Zwecke sind: Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden, Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen und Erteilung von Auskünften an Notrufträger gem. § 98 des Tkg. 2003. Soweit das nemox.net gemäß dem Tkg. in der jeweils geltenden Fassung zur Weitergabe verpflichtet ist, wird das nemox.net dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Das nemox.net wird aufgrund § 92, Abs. 3 Z 3 und § 97 (1) des Tkg. 2003 ermächtigt, folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden und Teilnehmers ermitteln und verarbeiten: Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformationen, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses und Zahlungsmodalitäten sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses. Stammdaten werden gem. § 97, Abs. 2 des Tkg. 2003 vom nemox.net spätestens nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.

8.3 Verkehrsdaten

Das nemox.net wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten oder aus technischen Gründen sowie zur Überprüfung der Funktionsfähigkeiten von Diensten und Einrichtungen erforderlich sind, insbesondere "Source"- und "Destination-IP" sowie sämtliche andere "Logfiles" aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gem. § 99 (2) des Telekommunikationsgesetzes 2003 bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann bzw. solange dies aus den genannten technischen Gründen bzw. zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Im Streitfall wird das nemox.net diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird das nemox.net die Daten nicht löschen. Ansonsten wird das nemox.net Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren. Eine Auswertung eines Teilnehmeranschlusses über die Zwecke der Verrechnung hinaus, wird das nemox.net, außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen, nicht vornehmen.

8.4 Inhaltsdaten

Inhaltsdaten werden vom nemox.net nicht gespeichert. Sofern aus technischen Gründen eine kurzfristige Speicherung nötig ist, wird das nemox.net gespeicherten Daten nach Wegfall dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die Speicherung von Inhalten Dienstemerkmal, wird das nemox.net die Daten unmittelbar nach Erbringung des Dienstes löschen.

8.5 Datenübermittlung bei Kreditkartenzahlung

Weiters erteilt der Kunde seine Zustimmung dazu, dass im Falle der von ihm gewünschten Zahlung durch Kreditkarte sämtliche Abrechnungsdaten in der zur Abrechnung notwendigen Form an das jeweilige Kreditkarteninstitut übermittelt werden dürfen.

8.6 Aufnahme in das Teilnehmerverzeichnis

Gemäß § 103 des Telekommunikationsgesetzes 2003, kann das nemox.net ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Adresse, E-Mail-Adresse und Internetadresse sowie auf Wunsch des Teilnehmers mit der Berufsbezeichnung erstellen. Das nemox.net ist zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses nicht verpflichtet. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Teilnehmers, hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Die genannten Daten werden nur für Zwecke der Benützung des öffentlichen Telefondienstes verwendet und ausgewertet. Eine Einteilung von Teilnehmern nach Kategorien zur Erstellung und Herausgabe von Teilnehmerverzeichnissen ist gem. § 103, Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes 2003 zulässig, ansonsten wird das nemox.net keine elektronischen Profile der Kunden erstellen.

8.7 Verwendung von Daten und Einverständnis zum Erhalt von Werbung

Der Kunde erteilt seine jederzeit widerrufliche Zustimmung dazu, dass Verkehrsdaten zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten des nemox.net, insbesondere zur Weiterentwicklung, Bedarfsanalyse, Planung des Netzausbaues und der Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten von Telekommunikationsdiensten des nemox.net verwendet werden dürfen, sowie zur Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verwendet werden dürfen. Der Kunde erklärt sich einverstanden, vom nemox.net Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services des nemox.net sowie Geschäftspartnern des nemox.net in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden einschließlich seines Namens und seiner E-Mail-Adresse ausschließlich beim nemox.net. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. Das nemox.net wird dem Kunden in jeder Werbe-E-Mail die Möglichkeit einräumen, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.

8.8 Überwachung des Fernmeldeverkehrs

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das nemox.net gem. § 94 des Telekommunikationsgesetzes 2003 verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung teilzunehmen. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass das nemox.net gem. § 106 des Telekommunikationsgesetzes 2003 zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung verpflichtet werden kann. Handlungen des nemox.net aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine Ansprüche des Kunden aus. Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes zur Kenntnis, wonach das nemox.net unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Kunden zu erteilen. Das nemox.net wird bestrebt sein, die von der ISPA (Verein "Internet Service Providers Austria") entwickelten "Allgemeinen Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers", abrufbar unter 'http://www.ispa.at/' zu beachten und ihnen zu entsprechen.


9 Datensicherheit

Das nemox.net wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, beim nemox.net gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet das nemox.net dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Für Verbrauchergeschäfte gilt: Die Haftung des nemox.net ist ausgeschlossen, wenn dieses oder eine Person, für welche es einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat.


10 Besondere Bestimmungen für die Lieferung und Erstellung von Software

10.1 Leistungsumfang

Bei individuell vom nemox.net erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine von beiden Vertragsparteien gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze beim nemox.net, sofern dies nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

10.2 Rechte an gelieferter Software

Bei der Lieferung von Software räumt das nemox.net, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein, wobei der Kunde die für die Software jeweils geltenden Lizenzbedingungen, auch wenn es sich um Software von Dritten handelt, akzeptiert. Bei Verstößen wird der Kunde das nemox.net schad- und klaglos stellen. Der Kunde hat im Rahmen seiner Möglichkeit jedenfalls an einer allfälligen Schadensvermeidung mitzuwirken. Bei Verwendung lizenzierter Software Dritter, ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die Lizenzbestimmungen einzusehen und genau einzuhalten. Für vom Kunden abgerufene Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert ist und die vom nemox.net nicht erstellt wurde, wird keinerlei Gewähr übernommen. Der Kunde hat die für solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen. Jedenfalls hält der Kunde das nemox.net von Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen zur Gänze schad- und klaglos.

10.3 Gewährleistung

Das nemox.net übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Kunden entspricht (es sei denn, dies wäre ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben worden) und dass die gelieferte Software mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet. Weiters, dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen, sofern nicht ein Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechtes vorliegt, oder, dass alle Softwarefehler behoben werden können. Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Allfällige Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern werden dadurch nicht berührt.

10.4 Rücktritt bei Softwaremängeln

Werden vom nemox.net gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Kunden nicht, auch hinsichtlich des Vertrages, welcher der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten. Dasselbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen. Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder Software nicht zum Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über die Erbringung von Internetdienstleistungen. All dies gilt nicht, falls unteilbare Leistungen vorliegen.


11 Besondere Bestimmungen bei Domänenregistrierung

11.1 Vermittlung und Verwaltung der Domäne und Vertragsbeziehungen

Das nemox.net vermittelt und registriert die beantragte Domäne im Namen des Kunden. Die Domäne wird für '.at', '.co.at' und '.or.at'-Adressen von der Registrierungsstelle "nic.at" eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. Das nemox.net fungiert hinsichtlich der von "nic.at" verwalteten Domänen auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart). Das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domäne besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die das nemox.net dem Kunden verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart).

11.2 Ende des Vertrags mit der Registrierungsstelle

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit dem nemox.net aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss oder die Kündigung beim nemox.net veranlassen muss.

11.3 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Registrierungsstelle

Bezogen auf die Domäne gelten daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der "nic.at" (abrufbar unter 'http://www.nic.at/') bzw. der ansonsten jeweils zuständigen Registrierungsstelle. Diese werden dem Kunden des nemox.net auf Wunsch zugesandt.

11.4 Rechtliche Zulässigkeit der Domäne

Das nemox.net ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domäne, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird das nemox.net diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.


12 Besondere Bestimmungen bei ENUM-Registrierungen

Der Registrant hat das Ende der Nutzungsberechtigung an der zur ENUM-Domäne korrespondierenden Rufnummer umgehend zu melden. Im Falle der Nichtmeldung von Änderungen an für die ENUM-Domänendelegation maßgeblichen Daten sowie des allfälligen Endes der Nutzungsberechtigung an der korrespondierenden Rufnummer haftet der Endkunde für alle daraus resultierenden Schäden. Kommt ein Registrant nach Wegfall des Nutzungsrechtes an der zur ENUM-Domäne korrespondierenden Rufnummer seiner Verpflichtung zur Meldung nicht nach und erlangt er in weiterer Folge dadurch unberechtigterweise vom Inhalt einer Kommunikation über diese ENUM-Domäne Kenntnis, so ist er zur äußersten Verschwiegenheit verpflichtet. Er ist darüber hinaus verpflichtet, diesen Umstand binnen zweier Werktage an das nemox.net zu melden.
Das Nutzungsrecht an einer Rufnummer umfasst auch all jene davon abgeleiteten Identitäten für Dienste, die in Zusammenhang mit der Integrität des Rufnummernraumes stehen. Unter Integrität des Rufnummernraumes ist die Sicherstellung der ausschließlichen Nutzungsmöglichkeit aller mit einer Rufnummer verbundenen Kommunikationsdienste für den berechtigten Teilnehmer zu verstehen. Das bedeutet beispielsweise, dass mit dem Ende des Nutzungsrechtes an einer Rufnummer (zB Vertragskündigung) auch der Wegfall des Nutzungsrechtes an abgeleiteten Identitäten verbunden ist, da andernfalls die Integrität des Rufnummernraumes gefährdet wäre.
Der Nutzungsberechtigte stimmt explizit zu, dass ihm gegenüber im Rahmen seiner ENUM-Registrierung von jeder der beteiligten Parteien, insbesondere enum.at, Registrar und Validierungsstelle, zur Kommunikation Telefon, FAX, E-Mail, SMS oder ähnliche Kommunikationsdienste verwendet werden dürfen. Diese Kommunikation kann jederzeit, insbesondere aber im Rahmen der Neuregistrierung oder Revalidierung einer Domäne stattfinden. Der Registrant einer ENUM-Domäne stimmt weiters ausdrücklich zu, dass bei Nachweis einer fehlerhaften Delegation das nemox.net und enum.at berechtigt sind, die zur jeweiligen ENUM-Domäne gespeicherten Daten an denjenigen herauszugeben, der einen möglichen Rechtsanspruch bescheinigt.
Der ENUM-Registrant hat das Recht auf freie Wahl seines ENUM-Registrars unabhängig von seinem Kommunikationsdienstebetreiber. Insbesondere ist der Wechsel des ENUM-Registrars ohne Zustimmung des bisherigen ENUM-Registrars zu gewährleisten.
Der Registrant wird darüber informiert, dass er im Fall einer ENUM-Delegation betreffend einen Rufnummernbereich und unter der Voraussetzung, dass der Registrar nicht gleichzeitig Kommunikationsdienstebetreiber im Sinne des Telekommunikationsgesetzes ist, parallel eine Vertragsbeziehung mit dem Registrar und einem Kommunikationsdienstebetreiber (hinsichtlich der Rufnummer) eingeht.
Der Nutzungsberechtigte an einer ENUM-konformen E.164 Rufnummer hat das Recht, autonom darüber zu bestimmen, ob die korrespondierende ENUM-Domäne delegiert wird oder nicht. Ohne ausdrückliche Zustimmung des an einer Rufnummer nutzungsberechtigten Teilnehmers darf eine Delegation nicht erfolgen. Ausgenommen davon ist die Beantragung einer ENUM-Domäne durch jenen Kommunikationsdienstebetreiber, welchem das Nutzungsrecht an der korrespondierenden Rufnummer per Bescheid oder durch Übertragung im Zuge einer Portierung zukommt, sofern der Teilnehmer darüber zumindest vier Wochen im Vorhinein schriftlich informiert wird, ihm jederzeit ein kostenfreies Widerspruchsrecht eingeräumt wird und der Teilnehmer zur korrespondierenden Rufnummer auch auf die auf der Internetpräsentation von enum.at verfügbare generelle Information zu den Möglichkeiten und Risken von ENUM hingewiesen wird.
Der Nutzungsberechtigte hat das Recht, autonom darüber zu bestimmen, welche Daten (im Rahmen der Möglichkeiten von ENUM) in seine NAPTR-Einträge eingetragen werden, das heißt ein bestimmter Inhalt wird erst dann in den NAPTR-Eintrag aufgenommen, wenn der Teilnehmer dies ausdrücklich wünscht. Ausgenommen von der ausdrücklichen Zustimmung ist der Fall, dass die Eintragung von Daten durch den an der korrespondierenden Rufnummer nutzungsberechtigten Kommunikationsdienstebetreiber, dem per Bescheid oder durch Übertragung im Zuge einer Portierung das Nutzungsrecht zukommt, unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen beantragt wurde, sofern der Nutzungsberechtigte je Anlassfall darüber zumindest vier Wochen im Vorhinein schriftlich informiert wird und ihm jederzeit ein kostenfreies Widerspruchsrecht eingeräumt wird. Diese Information umfasst jedenfalls auch eine allgemein verständliche Beschreibung über die jeweils in den NAPTR-Einträgen vorgesehenen Einträge und die damit angebotenen oder beabsichtigten Dienste.
Sollte die Delegation an den nutzungsberechtigten Kommunikationsdienstebetreiber erfolgt sein und dies vom Nutzungsberechtigten der Rufnummer nicht weiters gewünscht sein, wird eine sofortige Übertragung der Rechte an der ENUM-Domäne durch das nemox.net veranlasst. Hier geht jedenfalls der Wille des nutzungsberechtigten Teilnehmers vor.
Delegationen sind im Falle einer Portierung der zugrunde liegenden Rufnummer durch den Kommunikationsdienstebetreiber zu löschen, sofern mit dem neuen Kommunikationsdienstebetreiber keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Der Registrant wird darüber informiert, dass in gewissen Fällen, insbesondere wenn der Verdacht einer falschen oder unberechtigten Delegation einer ENUM-Domäne besteht, die ENUM-Domäne für eine gewisse Zeit sistiert wird, also nicht mehr funktionsfähig ist. Das nemox.net ist in diesem Fall zur Beauskunftung über den Hintergrund der Sistierung verpflichtet.
Das nemox.net ist weiters verpflichtet, den Registranten über die Gründe einer allfälligen Löschung seiner ENUM-Domäne zu informieren.


13 Besondere Bestimmungen bei der Erstellung von Internetpräsentationen

13.1 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Informationen sowie gegebenenfalls der Hardware, auf der allfällige Installationen durchgeführt werden sollen. Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner gegebenenfalls erforderliche Testdaten sowie alle Texte und sonstige Inhalte (zB Bilder), die eingesetzt werden sollen, zur Verfügung. Sofern das nemox.net dem Kunden Entwürfe, Programmtestversionen, eine fertige Fassung oder ähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden. Dies, außer bei Verbrauchern, bei sonstigem Verlust aller Ansprüche gegen das nemox.net.

13.2 Haftung für vom Kunden bereitgestellte Elemente

Vom Kunden beigestellte Elemente wie Logos, Texte, Elemente des Corporate Designs usw. bleiben im Eigentum des Kunden. Das nemox.net erwirbt keinerlei Rechte daran. Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen und hat das nemox.net von allen Folgen allenfalls erfolgter Rechtsverletzungen (zB Eingriff in das Urheberrecht Dritter) hinsichtlich von vom Kunden beigestellter Elemente vollständig schad- und klaglos zu halten.

13.3 Keine Prüfungspflicht des nemox.net

Das nemox.net ist nicht verpflichtet, beigestellte Elemente, insbesondere auch Inhalte des Kunden, auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften zu prüfen, kann jedoch die Verbreitung dieser Inhalte bei Verdacht von Verletzungen verweigern.

13.4 Rechtseinräumung durch das nemox.net

Das nemox.net räumt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich (und sofern der Kunde nicht Verbraucher ist schriftlich) anders vereinbart, mit Zahlung des vereinbarten Entgelts das exklusive und unbefristete Recht ein, das vom nemox.net entwickelte Konzept und/oder Design und/oder die vertragsgegenständlichen Softwareapplikationen ausschließlich im Rahmen des Internet für eigene Zwecke zu nutzen. Jede andere, auch nur teilweise Nutzung, etwa im Bereich anderer elektronischer Medien oder für Druckwerke, bedarf besonderer und (außer bei Verbrauchern) schriftlicher Vereinbarung. Dasselbe gilt für die, auch nur teilweise, Einräumung von Befugnissen an Dritte


14 Sonstige Bestimmungen

14.1 Anwendbares Recht

Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.

14.2 Gerichtsstand

Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz des nemox.net sachlich zuständigen Gerichtes als vereinbart. Dies gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

14.3 Schriftform für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des Auftrages oder sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform (dem Schriftformerfordernis wird auch durch unterschriebenes Telefax Rechnung getragen). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

14.4 Schriftform für Mitteilungen des Kunden

Alle Mitteilungen und Erklärungen des Kunden, welche dieses Vertragsverhältnis betreffen, haben schriftlich zu erfolgen.

14.5 Adressänderungen und Zugang von elektronischen Erklärungen

Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift dem nemox.net umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden. Wünscht der Kunde im Fall von Namensänderungen, die nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurden, die Ausstellung einer neuen Rechnung, wird das nemox.net diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen. Dies ändert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Verbrauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann.

14.6 Keine normative oder interpretative Bedeutung der Überschriften

Überschriften in diesen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keine normative Bedeutung, begrenzen oder erweitern nicht den Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen und dienen nicht der Interpretation.

14.7 Salvatorische Klausel

Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt (außer gegenüber Konsumenten) eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

14.8 Notrufnummer

Die einheitliche europäische Notrufnummer lautet 112. Über diese sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste erreichbar.